Es waren lediglich 29 Mitglieder anwesend. Für die Teilnahme an der JHV war coronabedingt eine vorherige Anmeldung erforderlich.
Ehrungen wurden dieses Jahr coronabedingt nicht durchgeführt und sollen am Tag des Ehrenamtes im November 2021 nachgeholt werden. Sieglinde Klatte wurde jedoch für ihre 25- jährige Tätigkeit als Spartenleiterin von unserem 1. Vorsitzenden Martin Wagener besonders geehrt
Wahlen:
1. Vorsitzender: Martin Wagener (für 2 Jahre)
3. Vorsitzender: Torben Klinder (für 2 Jahre)
2. Kassenwartin: Melanie Schmidt (für 2 Jahre)
2. Schriftwartin: Catharina Pika (für 2 Jahre)
Marketingbeauftragter: Stephan Müller (für 2 Jahre)
Bestätigung der Spartenleiter:
Die Spartenleiter/-innen Sieglinde Klatte (Turnen), Till Bahlinger-Tatoli (Tennis), Mark Horsch (Tischtennis), Stefan Wronkowitz (Badminton), Martina de Wolff (Samba) und Olaf Windhorst (Fußball) wurden bestätigt.
Beiträge bleiben in 2021 unverändert.
Aktive Erwachsene = 12,00 €
Kinder und Jugendliche = 6,00 €
Passive und Fördermitglieder = 6,00 €
Auszubindende, Schüler, Studenten (18 - 25 Jahre) = 6,00 €
Familien (mind. 1 Erwachsener und 1 Kind) = 21,60 €
Sozialtarif für Aktive Erwachsene = 6,00 €
Sozialtarif für andere Tarife = 3,00 €
Satzungsänderungen:
Es wurde eine neue Beitragsordnung, die Bestandteil der Satzung ist, beschlossen.
Einladung zur
Jahreshauptversammlung
am Freitag, den 25. Juni 2021,
um 19.00 Uhr im Vereinsheim
Tagesordnung:
1. Eröffnung
2. Feststellung der stimmberechtigten und angemeldeten Mitglieder
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Genehmigung der Niederschrift über die Jahreshauptversammlung vom 21.02.2020
(kann in der Geschäftsstelle und auf der Homepage eingesehen werden)
5. Jahresberichte des Vorstandes und der Sparten
a) 1. Vorsitzende(r)
b) Kassenwart(in)
c) Spartenleiter(in) Fußball, Turnen, Tischtennis, Tennis, Badminton, Samba
6. Jubiläum 100 Jahre SV „KOMET“ Pennigbüttel e.V. (1921 – 2021)
7. Bericht der Kassenrevisoren(innen)
8. Entlastung des Vorstandes
9. Satzungsänderung
10. Wahlen
a) 1. Vorsitzende(r)
b) 3. Vorsitzende(r)
c) 2. Kassenwart(in)
d) 2. Schriftwart(in)
e) Marketingbeauftragte(r)
f) Kassenprüfer(innen)
11. Bestätigungen der Spartenleiter(innen)
12. Anträge
13. Beitragserhöhung
14. Verschiedenes
SV „KOMET“ Pennigbüttel e.V.
Der Vorstand
Aufgrund der coronabedingten Beschränkungen ist die Anzahl der Sitzplätze im Vereinsheim begrenzt.
Es ist daher eine vorherige Anmeldung der Mitglieder bis zum 22.06.2021
per E-Mail unter
Die Ehrungen der Jubilare werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Vorlage zu TOP 9 (Satzungsänderungen)
der Jahreshauptversammlung
am 25.06.2021
Auf Antrag des Geschäftsführenden Vorstandes empfiehlt der Erweiterte Vorstand der Mitgliederversammlung folgende Änderung der Vereinssatzung zu beschließen:
alt:
-
Personen, die sich besonders um die Förderung des Sports innerhalb des Vereins verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
-
Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder; sie sind jedoch von der Beitragsleistung befreit.
neu:
§ 6 – Ehrungen
-
Regelungen zu den besonderen Ehrungen innerhalb des Vereins ergeben sich aus der Beitragsordnung.
Begründung:
Die Regelungen zu den besonderen Ehrungen wie z.B. Ehrenmitglieder, EWIG KOMET etc. sollen in der Beitragsordnung erfolgen. Sie ist ergänzender Bestandteil der Satzung.
alt:
§ 10 a – Beiträge
1) Zur Deckung der Vereinsausgaben werden von den Mitgliedern Beiträge erhoben.
2) Die Beitragsarten unterteilen sich in
a) Familienbeitrag
b) Einzelbeitrag für Kinder und Jugendliche
c) Einzelbeitrag für erwachsene Schüler/-innen, erwachsene Auszubildende, Studentinnen und Studenten oder Wehrpflichtige
d) Einzelbeitrag für sonstige aktive Mitglieder
e) Einzelbeitrag für sonstige passive Mitglieder
Ist die Summe der Einzelbeiträge der Familienmitglieder niedriger als der
Familienbeitrag, so werden die Einzelbeiträge erhoben.
-
In begründeten Einzelfällen kann der geschäftsführende Vorstand eine Beitragsermäßigung oder -stundung vornehmen.
-
Nach 60-jähriger Mitgliedschaft ist das Mitglied – sofern von ihm gewünscht – beitragsfrei.
neu:
§ 10 a - Beiträge
-
Regelungen zu den Beiträgen ergeben sich aus der Beitragsordnung.
Begründung:
Die Regelungen zu den Beiträgen sollen in der Beitragsordnung erfolgen. Sie ist ergänzender Bestandteil der Satzung.
neu:
Beitragsordnung:
Begründung:
Die Regelungen zu den Beiträgen und den Ehrungen sollen zukünftig nicht mehr im allgemeinen Teil der Satzung sondern in der Beitragsordnung erfolgen. Sie ist ergänzender Bestandteil der der Satzung.
Beitragsordnung des SV „KOMET“ Pennigbüttel e.V.
§ 1 Grundsatz
(1) Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung; sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
(2) Die Anlage „Beiträge“ ist nicht Bestandteil der Satzung.
§ 2 Beschlüsse
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt über
a) die Erhebung einer Aufnahmegebühr,
b) die Erhebung einer Umlage sowie
c) die Festsetzung der Beiträge für den Gesamtverein.
(2) Der Erweiterte Vorstand beschließt über
a) die Höhe der Aufnahmegebühr
b) die Festsetzung von Verwaltungs- Kurs- und Nutzungsgebühren jeglicher Art
(incl. Rücklast- und Bearbeitungsgebühren)
c) die Erhebung von Spartenzuschlägen, außerordentlichen Beiträgen, oder Umlagen
in den Sparten
(3) Die festgesetzten Beträge werden zum folgenden 1. Januar wirksam. Durch Beschluss des festlegenden Gremiums kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist als Monatsbeitrag festgesetzt. Die Aufnahme eines Mitglieds ist zum ersten eines jeden Monats möglich.
(2) Der Austritt ist mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich (auch per Mail an
(3) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliedsstatus maßgebend. Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Wird die Bescheinigung nicht rechtzeitig vorgelegt, wird automatisch der volle Beitrag erhoben.
(4) Der Geschäftsführende Vorstand kann in geeigneten Fällen, z. B. im Falle einer wirtschaftlichen Notlage von Mitgliedern, Gebühren, Beiträge und Umlagen stunden, ganz oder teilweise erlassen oder von deren Erhebung absehen.
(5) Anträge auf Ermäßigung oder Erlass sind schriftlich (auch per Mail an
(6) Die Beiträge des Hauptvereins, Umlagen, Aufnahmegebühren sowie die sonstigen Gebühren ergeben sich aus der Anlage „Beiträge“ zu dieser Beitragsordnung.
§ 4 Befreiung von Zahlungspflichten
4.1 Ehrenmitglieder:
(1) Auf Vorschlag des Erweiterten Vorstandes können verdiente Mitglieder durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
-
Ehrenvorsitzender
Die Auszeichnung Ehrenvorsitzender wird verliehen, wenn das zu ehrende Mitglied über einen langen Zeitraum maßgeblich in der Vorstandsarbeit mitgewirkt und entscheidend auf die positive Weiterentwicklung des Vereins Einfluss genommen hat.
-
Ehrenmitglied
Die Auszeichnung Ehrenmitglied wird verliehen, wenn das zu ehrende Mitglied über einen langen Zeitraum als ehrenamtlich Tätiger (Trainer, Betreuer, Mitglied des Erweiterten Vorstandes, handwerklicher Helfer etc.) wesentlich zur positiven Weiterentwicklung des Vereins beigetragen hat.
(2) Die Ehrung kann zu Lebzeiten oder auch postum erfolgen. Sie kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung widerrufen werden.
(3) Das Ehrenmitglied bzw. der Ehrenvorsitzende ist ab dem Zeitpunkt der Ernennung von allen Beitrags- und Umlagezahlungen an den Verein befreit, ist aber weiterhin Mitglied des Sportvereins mit allen Rechten und sonstigen Pflichten.
4.2 EWIG KOMETEN:
(1) Mitglieder, die dem Verein mindestens 100 x den Monatsgrundbetrag (MGB) aus der Anlage „Beiträge“ spenden oder innerhalb der letzten 5 Jahren mindestens einen vergleichbaren Gegenwert durch ehrenamtliche Arbeit für den Verein erwirtschaftet haben (die Arbeitsstunden werden fiktiv mit dem Mindestlohn multipliziert), werden auf Antrag eines Mitgliedes durch Beschluss des Erweiterten Vorstandes als EWIG KOMET aufgenommen.
(2) Firmen, die dem Verein mindestens 500 x den Monatsgrundbetrag (MGB) aus der Anlage „Beiträge“ spenden oder innerhalb der letzten 5 Jahren mindestens einen vergleichbaren Gegenwert durch Sachspende oder unentgeltliche Arbeitsleistung für den Verein erwirtschaftet haben (die Arbeitsstunden werden fiktiv mit dem Mindestlohn multipliziert), werden auf Antrag eines Mitgliedes durch Beschluss des Erweiterten Vorstandes als EWIG KOMET aufgenommen.
(3) An diese Mitglieder und Firmen wird sich der Verein auf geeignete Weise dauerhaft erinnern (z.B. Tafel im Vereinsheim, Namensliste auf der Homepage etc.).
(4) Mitglieder im Segment „EWIG KOMET“ sind von der Zahlung von Spartenzuschlägen und Eintrittsgeldern befreit.
4.3 Langjährige Mitglieder:
(1) Mitglieder, die ununterbrochen mindestens 60 Jahre Mitglied im Verein sind, können auf Wunsch des Mitgliedes von der Zahlung von Umlagen und Beiträgen befreit werden.
4.4 Eltern:
(1) Betreuende Eltern in den Mutter-Vater-Kind-Gruppen sind, soweit sie selbst keine weiteren Angebote des Vereins wahrnehmen, von der Zahlung von Umlagen und Beiträgen befreit.
§ 5 Gebühren
5.1 Rücklast- und Bearbeitungsgebühren
(1) Kann ein Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein dadurch mit Bankgebühren (Gebühr für Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren von dem Mitglied zu tragen.
(2) Bei nicht erfolgreicher Lastschrift wird zusätzlich zu den Rücklastgebühren eine Bearbeitungsgebühr erhoben, deren Höhe sich aus der Anlage „Beiträge“ ergibt.
5.2 Sonstige Gebühren
(1) Für sonstige Leistungen des Vereins können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind. Art und Höhe ergeben sich aus der Anlage „Beiträge“.
§ 6 Abwicklung des Beitragswesens
(1) Die Beitrags-, Gebühren- oder Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Der Einzug des Beitrags erfolgt insoweit grundsätzlich mittels Abbuchungsverfahren (vierteljährig, halbjährlich oder jährlich). Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, dem Verein ein SEPA-Mandat für den Basis-Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge, der Gebühren und der Umlagen zu erteilen und für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Die Erklärung des Mitglieds hierzu erfolgt auf dem Aufnahmeantrag.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein laufend und unverzüglich Änderungen der Kontoangaben (IBAN), den Wechsel des Bankinstituts sowie die Änderung der persönlichen Anschrift oder des Namens mitzuteilen. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
(3) Beitragsrechnungen werden nicht erstellt. Die Beiträge, Gebühren und Umlagen werden vom Verein zum Fälligkeitsdatum eingezogen. Der Beitrag ist jeweils zur Mitte des vereinbarten Abrechnungszeitraumes fällig. Der Verein zieht den Mitgliedsbeitrag unter Angabe seiner Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz ein.
(4) Mitglieder, die mit Zustimmung des Geschäftsführenden Vorstands nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 1. Mai eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
(5) Kursbeiträge sind jeweils zu Beginn des Kurses fällig.
(6) Erfolgt die Zahlung nicht fristgemäß gemäß Ziffern 3–4, befindet sich das Mitglied ohne weitere Erinnerung oder Mahnung im Zahlungsverzug.
(7) Im Übrigen ist der Verein berechtigt, ausstehende Beiträge und sonstige Forderungen gegenüber dem Mitglied gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Die dadurch anfallenden Kosten und Gebühren hat das Mitglied zu tragen. Fallen höhere Kosten als die festgesetzte Mahngebühr an, sind diese zu bezahlen.
§ 7 Verpflichtung der Erziehungsberechtigten
(1) Durch die Unterschriftsleistung des/der Erziehungsberechtigten auf der Eintrittserklärung wird die selbständige Verpflichtung des/der Erziehungsberechtigten zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge gesamtschuldnerisch neben dem minderjährigen Mitglied begründet.
§ 8 Spartenzuschläge
(1) Die Sparten können von ihren Mitgliedern einen angemessenen Spartenzuschlag erheben. Darüber hinaus sind sie berechtigt, Umlagen oder außerordentliche Beiträge zu erheben. Die Höhe der Beiträge / des Zuschlages bestimmt die jeweilige Spartenversammlung.
§ 9 Vereinskonto
(1) Die Vereinskonten ergeben sich aus der Anlage „Beiträge“. Überweisungen auf andere Konten des Vereins als die in der Anlage „Beiträge“ genannten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 10 Inkrafttreten
(1) Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 19. Februar 2021 beschlossen. Sie tritt mit der Eintragung der Änderung der Satzung in Kraft.
Anlage „Beiträge“
1. Mitgliedsbeiträge (monatlich in €)
Der Monatsgrundbetrag (MGB) in 2021 beträgt 12,- €.
A. Erwachsene ab 18 Jahre 1,0 x MGB = 12,00 €
B. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 0,5 x MGB = 6,00 €
C. Passive und Fördermitglieder 0,5 x MGB = 6,00 €
D. Auszubildende, Schüler, Studenten (18 - 25 Jahre) 0,5 x MGB = 6,00 €
E. Familien (mind. 1 Erwachsene und 1 Kind) 1,8 x MGB = 21,60 €
E. Sozialtarif für die Gruppe A 0,5 x MGB = 6,00 €
F. Sozialtarif für die Gruppen B - D 0,5 x MBG = 3,00 €
2. Aufnahmegebühr (einmalig) 5,- €
3. Spartenzuschläge (monatlich in €)
Fußball:
Für alle aktiven Mitglieder über 18 Jahre,
die nicht zur Gruppe der Auszubildenden,
Schüler, Studenten zählen. 2,00 €
Tischtennis:
Für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre 2,50 €
Tennis:
Erwachsene (ab 18 Jahre) 6,00 €
Schüler, Studenten, Auszubildende (18 – 25 Jahre) 3,50 €
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre 3,50 €
Familien 3,50 €
Passive 3,50 €
4. Mahngebühren
Mahngebühren werden zusätzlich zu dem fälligen Mitgliedsbeitrag berechnet.
Erinnerungen an die Beitragszahlung 3,00 €
Erste Mahnung 5,00 €
Zweite und letzte Mahnung 5,00 €
Bei gerichtlichen Mahnbescheiden werden alle zusätzlichen Kosten berechnet.
5. Vereinskonten
Sparkasse Rotenburg Osterholz: IBAN: DE17 2415 1235 0000 2405 72 BIC: BRLADE21ROB
Volksbank eG Osterholz-Scharmbeck: IBAN: DE95 2916 2394 0050 0534 00 BIC: GENODEF1OHZ
Ein Sticker mit dem eigenen Abbild, der Verein i n einem individuellen Sammelalbum verewigt: Was sonst nur für die “großen Stars“ gilt, wird für die Mitglieder des SV KOMET Pennigbüttel zum 100-jährigen Vereinsjubiläum ab dem 27. März Realität.
An dem Samstag startet im REWE Markt in der Bahnhofstraße in Osterholz-Scharmbeck der Verkauf der vereinseigenen Alben. Damit auch in Corona-Zeiten das Tauschgeschäft nie ins Stocken gerät, wurde eigens für den Verein eine Online-Tauschbörse auf Facebook eingerichtet. Sammel-Action und Sticker-Spaß mit den Lieblings-Teamkollegen – auch wenn man sich derzeit nicht im Training und bei den Spielen sehen kann.
“1921 gegründet, befinden wir uns in unserem Jubiläumsjahr. 100 Jahre S.V. "KOMET" Pennigbüttel. Und weil der S.V. "KOMET" nicht nur aus einem, sondern aus vielen Kometen besteht, haben wir in Zusammenarbeit mit Stickerstars und REWE-Viktor Adler dieses Sammelalbum auf den Weg gebracht.”, schreibt Torben Klinder im Vorwort des Sticker-Albums. 403 verschiedene Sticker rund um den SV KOMET sind ab dem 27. März für zehn Wochen in recycelbaren Sticker-Tütchen zu ergattern. Ebenso gibt’s die individuell kreierten Sammelhefte im Vereins-Look exklusiv im REWE-Markt Viktor Adler, der das Projekt ermöglicht hat. 2 Euro je verkauftem Album fließen dabei direkt in die Vereinskasse!
Das außergewöhnliche Projekt wurde mit „Stickerstars“ auf die Beine gestellt. Das Berliner Start-up verfolgt seit 2012 die Vision, Mitglieder in ihren Gemeinschaften zu verbinden. "Stickerstars"-Gründer Michael Janek: „Genießt gerade in diesen Zeiten die Sammelleidenschaft für euren Herzensverein, supportet euren Klub - aber vor allem: Bleibt gesund!“
Übrigens: Bei „Stickerstars“ können auch Hochzeitsgesellschaften und Unternehmen bei Betriebsfesten ihren Traum vom eigenen Sticker-Album (k)leben.
Ansprechpartner SV KOMET Pennigbüttel
Torben Klinder
Tel. 0174 1834314
Ansprechpartner Stickerstars
Dustin Honert, Marketing Manager
Tel. 030 / 55571433
Mobil 0159 / 06415860
Bei unseren Werbepartner AOK Niedersachsen besteht die Möglichkeit an einem Gewinnspiel teilzunehmen.
Der Off-White x Nike Dunk Low 👟 – streng limitiert und trotzdem vielleicht schon bald an deinen Füßen. 🤩 Mach jetzt mit und gewinne mit ein bisschen Glück diese Stilikone in AOK-Farben und in deiner Wunschgröße. 👍 Über den Link gelangst du zur Teilnahme. Dort findest du auch alle Details und Teilnahmebedingungen. Wir drücken dir die Daumen. 🍀

Der 25. Oktober 2020 sollte ein ganz besonderer Tag für unsere Ortschaft werden - ein weiterer Meilenstein in unserer Chronik. An dem Tag wollten wir offiziell den neuen Dorfplatz an (Zitat Hannes Windhorst:) „einer der schönsten Sportanlagen im ganzen Landkreis“ einweihen. Leider machte uns Corona einen herben Strich durch die Rechnung. Selbst das beste Hygienekonzept für diese Veranstaltung brachte die steigenden Fallzahlen nicht zum Stillstand. Dabei haben wir soviel geschafft in diesem Jahr – trotz Virus. Aber der Reihe nach...
Das 800-Jahre Denkmal
Eigentlich wollten wir nach unserer grandiosen 800-Jahrfeier im Juni 2016, bei der noch etwas Geld übrig geblieben war, nur ein Denkmal anschaffen und aufstellen lassen, das an dieses Fest erinnert. Eigentlich..... aber oft kommt es ja anders, als man denkt - so wie in diesem Fall. Wir suchten einen passenden Platz für ein Bauwerk, das unsere Ortschaft entsprechend repräsentiert. Aber egal, welchen Platz wir favorisierten – irgend etwas passte immer nicht. Was wäre es doch einfach gewesen, wenn wir, wie viele andere Ortschaften auch, einen zentralen Dorfplatz hätten, wo wir ein Denkmal einfach hätten platzieren können. Hatten wir aber ja nun nicht. Wir haben ja nicht mal ein Dorfgemeinschaftshaus. Es wurde beim SV „KOMET“ Pennigbüttel angefragt, ob das Denkmal nicht am Vereinsheim stehen könne, da dies für die Ortschaft Pennigbüttel ein zentraler und wichtiger Ort ist, an dem sich viele Veranstaltungen abspielen. Der Vorstand war damit grundsätzlich einverstanden, fragte sich aber zu Recht, ob es nicht besser wäre, die Fläche vorab zu „ordnen“.
Die Dorfplatz-Idee
Der Förderverein „Pro Pennigbüttel eV.“ nahm sich der Sache an und fragte bei der Stadtverwaltung einfach mal nach: „Wir haben hier eine Fläche am Sportplatz, die für Pennigbüttel sowieso schon irgendwie so etwas wie ein Dorfplatz ist, dort steht unsere letzte Gastwirtschaft, hier wird sich versammelt und getroffen und hier wird alles gefeiert, hier wird in drei Sprachen gesprochen, hochdeutsch, plattdeutsch und über.... nein, hier natürlich nicht! Aber kann man da nicht etwas machen, ein bisschen pflastern, neue Beleuchtung und so?“ „Ja!“ , sagten die Mitarbeiter vom Rathaus. „Wir machen Euch mal eine Zeichnung und einen Kostenvoranschlag.“ „Läuft!“, haben wir uns gefreut - bis der Brief aus der Bauabteilung dann tatsächlich bei uns eintraf.

200.000 Euro! 200.000 Euro für ein bisschen Boden ebnen und pflastern. Das konnte doch nicht wahr sein. Es war aber leider kein Aprilscherz, sondern die ungeschönte und wahrhaftige Preisempfehlung. „Warum ein Dorfplatz?“ Wie oft haben wir das gehört. Unsere Antwort: „Warum eigentlich nicht?“ Warum sollten wir der nächsten Generation so eine zentrale und wichtige Fläche für die Ortschaft Pennigbüttel, die vor ein paar Wochen noch aus sieben verschiedenen Oberflächen bestand und einfach nicht schön war, hinterlassen? Wir machten uns schlau. Wie konnte es gelingen, einen Dorfplatz in Pennigbüttel zu verwirklichen? Der Tipp: Fördermittel! Aber um Fördermittel des Landes zu beantragen, mussten eine Menge Spielregeln beachtet werden. In unserer Gesamtkalkulation von 200.000 € musste die Stadt Osterholz-Scharmbeck selber 25.000 € leisten. Das das war gar nicht so einfach, einer klammen Bedarfskommune noch 25.000 € in letzter Minute bei den Haushaltsberatungen für einen Doppelhaushalt in der Ratssitzung im Dezember 2018 aus dem Kreuz zu leiern. Aber es hat ja doch noch geklappt – die Ratsmitglieder waren sich einig. Weitere 25.000 € mussten wir selber bereitstellen und 30.000 € als Eigenleistungsarbeiten nachweisen. Erst wenn wir diese Voraussetzungen erfüllen würden, konnten wir den Antrag stellen. So hat es uns Herr Varoga vom Amt für regionale Landesentwicklung vorgerechnet. Bei frisch gebackenem Kuchen und frischem Kaffee wurde die Rechnung nach jedem Stücken für uns besser... Aber alle sagten, das geht nicht. Und dann kamen ein paar Pennigbütteler, die haben das nicht gewusst und haben es einfach gemacht! Wir krempelten die Ärmel hoch und machten uns an die Arbeit. Zuerst wurde aus den Zeichnungen der Fläche von Erika Herling in liebevoller Handarbeit ein Modell erstellt. Damit zogen wir von Verein zu Verein und holten uns von den jeweiligen Vorständen die nötigen Genehmigungen ein. Wir stellten das Dorfplatzmodell bei Bäcker Behrens aus und baten dort und auf jeder Bürgerversammlung im Vereinsheim um Bürgerbeteiligung. Ideen waren gefragt. Wir suchten uns eine Schirmherrin für dieses Projekt. Angelika Saade, die Geschäftsführerin des Osterholzer Zeitungsverlages übernahm gern diese Rolle. Sie begleitete das Projekt von Anfang bis Ende und unterstützte uns unglaublich. Zuerst einmal lud sie gemeinsam mit uns über 100 Firmen ins Vereinsheim ein, um die neue Dorfplatzidee vorzustellen. Aber nur fünf Firmenvertreter folgten der Einladung. Unsere Enttäuschung war riesengroß. Wie sollten wir jetzt weitermachen? Klinkenputzen war angesagt. Von Haus zu Haus, von Firma zu Firma. Wir wurden kreativ. Wir backten im letzten Jahr für diesen Platz die schönsten Torten, verwandelten eine Scheune in ein Moorkino , feierten ein wunderschönes Weinfest und sangen, wie jedes Jahr wieder, für den guten Zweck im Advent, tranken Glühwein und stellten natürlich bei jedem anderen Fest in Pennigbüttel den Spendenstern für die Dorfplatzfinanzierung auf.

Ja, wir nervten kräftig! Aber pünktlich zum 15.09.2019 konnten wir den 35-seitigen Förderantrag stellen und warteten. Wir warteten lange... Als die Nachricht dann über eine Zusage der Fördermittel endlich kam, freuten wir uns riesig. Immerhin wurden uns 112.000 € von 120.000 € zugesprochen. Das Defizit von den letzten 8.000 € sparten wir teilweise ein und erbrachten es schon mit Eigenleistungen. Ein bisschen Geld fehlt zwar immer noch, aber wir sind zuversichtlich, dass wir das auch noch schaffen. Vor dem Baustart mussten wir noch einige Hürden überwinden. Nicht nur Corona machte Bürgerversammlungen zur Information unmöglich, sondern auch eine Ingenieurplanung für das Entwässerungskonzept musste eingereicht und eine Ausschreibung der Bauarbeiten vorgenommen werden. Mit Firma Stehnke fanden wir ein Bauunternehmen, das als lokaler Partner die Umsetzungszeit bis Ende Oktober schaffen konnte. Die Zusammenarbeit war wunderbar und klappte echt gut. Nach jedem Tag konnten wir die Baufortschritte deutlich dokumentieren. Es folgten zig Gespräche, die mit Verwaltungen in Kreis und Stadt, Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Sponsoren, Nachbarn, Kreditinstituten, Kritikern und Fürsprechern geführt wurden. Es wurde Fläche geebnet, versiegelt, an anderer Stelle wieder geöffnet, bepflanzt und neu gestaltet. Das Erntefestkomitee verlegte neue Kabel, versetzte die Garage und gab in glühender Sommerhitze den Startschuss für unseren barrierefreien Mehrzweckplatz.
Die Finanzierung
Bis zum 31.10.2020 mussten die Bauarbeiten abgeschlossen und die Abrechnungsunterlagen dem Amt für regionale Landesentwicklung in Bremerhaven vorliegen. Allerdings konnten die anfallenden Rechnungskosten nicht direkt von den Fördergeldern bezahlt werden. Wir mussten vorfinanzieren – auch das war eine Bedingung. So nahm der Vorstand vom Verein Pro Pennigbüttel mutig in persönlicher Haftung einen Kredit in Höhe von 112.000 € auf und hoffte, dass bei den Auftragsvergaben, Baumaßnahmen und geplanten Umsetzungen keine Fehler unterlaufen waren, die zu einer Kürzung der Fördergelder geführt hätten. Nach nicht einmal einer Woche kam die erlösende Nachricht aus Bremerhaven und das Geld vom Land Niedersachsen in voller Höhe von 112.000 Euro auf das Konto des Fördervereins. Danke an dieser Stelle an unsere Kreditinstitute hier in Pennigbüttel, an die Volkbank und die Kreissparkasse, die sofort ihre Hilfe in dieser Sache zugesagt und der Ortschaft unter die Arme gegriffen hatten.
Das Ergebnis

Wir haben eine Fahrradservicestation, – die erste im Landkreis Osterholz übrigens - die wir von den Spendengeldern des lebendigen Adventskalenders aus dem Jahr 2019 ersungen haben, aufgebaut. Mittlerweile hängt auch ein Fahrradschlauchautomat in der Nähe der neuen Fahrradständer , das passierte mit Unterstützung der Firma Zweirad Heiko Wellbrock. Wir konnten die großen Hinkelstein-Findlinge gegen wunderschöne Blumenkästen ersetzen, die uns die Zimmerei Brünjes anfertigte und sponserte . Bepflanzt wurde diese Kästen vom Blumen-Rathaus. Alle Blumen dafür wurden von Heidi Wehmann gespendet. Diese Blumenkästen können mit einem Hubwagen versetzt werden, damit man die Parkflächen der Veranstaltungen anpassen und erweitern kann.Für die Blumenkästen werden übrigens Patenschaften für jeweils ein Jahr vergeben. Wer Interesse hat, so eine Blumenbox ehrenamtlich zu pflegen, darf sich gern im Blumen-Rathaus melden. Es gibt dann sogar eine Pflegeplakette auf dem jeweiligen Blumenkasten.Endlich konnte auch das 800-Jahre Denkmal neben der Eiche aufgebaut werden. Eine aus Eichenholz mit einer Kettensäge bearbeitete Bank, die zeigt, was Pennigbüttel ausmacht. Menschen verschiedener Generationen im Laufe der 800 Jahre und natürlich den Pfennigbeutel aus unserem Wappen. Dieses Kunstwerk wurde von Steffen Merla aus Oldenburg (www.kreativ-holzart.de) gefertigt und vom Festausschuss der 800-Jahrfeier an die Ortschaft Pennigbüttel gespendet. Wir haben neue Fahnen und wir haben jetzt auch neue Lampen, die den frisch gestalteten Platz ausleuchten und die wir den Osterholzer Stadtwerken zu verdanken haben. Neue Pflanzbeete wurden angelegt, die mit Büschen versehen wurden, die in den Vereinsfarben blühen. Bei diesem Teilprojekt unterstützten uns auch die ASO kräftig. Wir haben neue Parkplätze am Kindergartengelände und einen neuen Buchenbaum, denn wer einen Baum pflanzt, glaubt an die Zukunft. Jetzt kann ja wohl nichts mehr schiefgehen. Der neue Wegweiser zeigt in die Richtung der größten Sponsoren, die an diesem Projekt beteiligt waren. Diesen Sponsorenwegweiser hat uns Werbung OHZ erstellt. Wir haben nun eine Bodenhülse mitten auf dem Platz, damit zukünftig Mai- oder Weihnachtsbäume aufgestellt werden können. Die Reithalle erhielt eine neue Zufahrt und die neue ebene Fläche wird von Kinder gern genutzt, die mittlerweile täglich mit ihren Laufrädern und Mini-Fahrrädern ihre Runden abseits vom Straßenverkehr drehen. Wir stärkten unsere letzte Gastwirtschaft in Pennigbüttel und schufen eine wunderbare Fläche für Außengastronomie, die gerade in Coronazeiten mehr Bewirtung möglich macht als vorher. Der Platz liegt ja am Fahrradweg „Butenpad“, dort fahren bekanntlich viele Fahrradfahrer bei gutem Wetter entlang, die bestimmt gern bei uns in Pennigbüttel pausieren.

Vier Jahre nach der 800-Jahrfeier sehen wir das Ergebnis phänonaler, beharrlicher, zielorientierter und ehrenamtlicher Arbeit und können nun die neu gestaltete Fläche für die ganze Ortschaft Pennigbüttel erleben, die zukünftig für Veranstaltungen wie z. B. Feiern, Sportfeste, Flohmärkte, Erntefeste und Freiluft-Gottesdienste genutzt werden kann. Darauf können wir sehr stolz sein, vor allen Dingen, dass wir es gemeinsam geschafft haben, als Dorfgemeinschaft mit Landesfördermitteln eine städtische Fläche für gigantische 200.000 Euro zu bebauen und unsere Ortschaft zukunftsfähig zu machen, denn wenn wir die Fördergelder nicht in Anspruch genommen hätten, würde jetzt wahrscheinlich eine andere Ortschaft einen neuen Dorfplatz bauen.
Danke!
So viele Menschen haben letztendlich mitgemacht und jeder hat auf seine Weise seinen Teil an diesem Gesamtkunstwerk geleistet. Wir danken an dieser Stelle allen kleinen und großen Sponsoren, Firmen, Arbeitern, Helfern, Versorgern, Vereinen, Institutionen, Fürsprechern und Unterstützern für diese große Leistung und den Vertrauensvorschuss. Die Mitglieder des Vereins Pro Pennigbüttel und besonders der Vorstand, der aus Markus Hellmers, Reinhard Müller, Silke Klezath-Ottke, Andrea Pape, Sabine Hellmers, Jürgen Schnibbe, Jörg Struckmeier, Stefan Kunst und Martina de Wolff besteht sowie der Bauleiter Rolf Herling haben in den letzten Wochen und Monaten einen wahnsinnig guten Job gemacht.
Zukunftswünsche
Für die Zukunft dieses Dorfplatzes sollten wir uns wünschen, dass dies ein Ort voller Herzlichkeit, Toleranz, Achtung und Anerkennung wird, dass hier weiterhin alle zusammenhalten, dass hier miteinander statt übereinander gesprochen wird, dass man sich vertraut und einfach gute Dinge anerkennt und wertschätzt. Dieser Platz sollte ein Treffpunkt sein, um zusammen zu kommen, zu schnacken, zu feiern, zu lachen, zu philosophieren und um eine gute Zeit zu haben, über die man später gerne erzählt.
Es bleibt dabei – Bi us geiht wat.
Martina de Wolff